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Verurteilt

Das Amtsgericht Altona hat gestern einen Pfleger des Altenheims Bugenhagenhaus wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 8400 Mark verurteilt. Der 50-Jährige war von einem ehemaligen Kollegen beschuldigt worden, 1999 zwei Bewohnerinnen misshandelt zu haben. Den einen Fall, in dem der Pfleger eine alte Dame so unsanft umgebettet haben soll, dass sie gegen eine Wand stieß, hielt das Gericht für erwiesen, ging aber nicht von vorsätzlicher Misshandlung, sondern von Körperverletzung aus. Die Heimleitung hielt bis zuletzt zu dem Pfleger, der seit Jahren in dem Heim beschäftigt ist. Im Laufe der drei Verhandlungstage waren jedoch ehemalige Mitarbeiter aufgetaucht, die ihren ehemaligen Kollegen als roh bezeichneten. Sie behaupteten, sie hätten die Probleme wiederholt angesprochen. Pflegedienst- und Heimleiterin bestritten dies. Die Staatsanwältin kündigte an, gegen beide ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage einzuleiten.

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