: Vertragsstreit: „Die Vereinigung der Apparate und nicht der Bürger“
Berlin (taz) — DDR-Bürger sind im Einigungsvertrag „ungenügend wirtschaftlich und sozial abgesichert“. Darin sind sich PDS und Grüne in Ost und West einig. Deshalb werden sie den Vertrag endgültig ablehnen. Lediglich Konrad Weiss von der Volkskammerfraktion Bündnis 90/Grüne behält sich vor — trotz großer inhaltlicher Differenzen — dem umstrittenen Vertragswerk zuzustimmen.
Wichtigste Gründe für die Ablehnung seien, so Florian Engels, Pressesprecher von Bündnis 90/Grüne, die unzureichende Finanzausstattung der DDR-Länder, fehlende Sicherheit für preiswerten Mietraum und die rechtliche und zeitliche Ungleichstellung von Wehr- und Zivildienst. Die Bonner Grünen vermissen die Ausarbeitung einer neuen Verfassung im Einigungsvertrag. Anstatt die Chance für neue Entwicklungen zu nutzten, würden mit Berufsbeamtentum, Verfassungsschutz und Polizei Strukturen festgeschrieben, „die es zu überwinden gilt“. Der Vertrag dokumentiere die „Ohnmacht des Parlaments“ und schaffe die „Vereinigung der Apparate und nicht der Bürger“. Die Partei kündigt umfangreiche Änderungsvorschläge für die zweite Lesung im Bundestag an: Ökosteuer, Entschädigung der NS-Opfer und radikale Abrüstung werden gefordert.
Die Linke Liste/PDS beklagt die Vernachlässigung der DDR-Bürger. „Soziale Leistungen, die in der DDR besser waren, werden jetzt ungültig oder gelten nur noch begrenzte Zeit. Aber die besseren Sozialleistungen aus der Bundesrepublik gelten nicht für DDR-Bürger“, so der Pressesprecher der PDS-Volkskammerfraktion Harald Grüning. Die PDS lehnt ausdrücklich die Beibehaltung von Artikel 116 im Grundgesetz ab, wonach alle Menschen deutsche Staatsbürger sind, die im Deutschland der Grenzen von 1937 gelebt haben.
Einig sind sich Grüne und PDS mit den Republikanern in einem Punkt: das Wahlgesetz verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die drei Parteien klagen beim Bundesverfassungsgericht.
Ganz anders hören sich die Gegenargumente der Republikaner an, die allerdings nicht im Bundestag vertreten sind. Die Streichung des Artikel 23 sei nicht rechtmäßig, da sie den Beitritt anderer Teile Deutschlands verhindere. Der Beitritt dieser „Deutschlands“, so Pressesprecher Ralph Lorenz, solle aber durch Verhandlung und ohne Gewalt erzielt werden. Auch in der CDU- Bundestagsfraktion wird es „einige wenige“ Nein-Stimmen zum Vertrag gegen. Der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Herbert Czaja, lehnt trotz Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht ab: die Richter seien dem schweren Druck einer desinformierten Öffentlichkeit erlegen, so Czaja. Karin Mayer
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen