: Vertrag ist Vertrag
Ein Vertrag kann auch dann rechtsgültig sein, wenn der Betreffende ihn angetrunken unterschrieben hat. Diese Erfahrung mußte jetzt ein städtischer Angestellter aus Oldenburg vor dem Bundesarbeitsgericht in Kassel machen. Er unterlag gestern mit seiner Klage gegen einen von ihm unterschriebenen Auflösungsvertrag und ist nun vorerst arbeitslos (Az.: 2 AZR 234/95). Sein Argument: „Da war ich total betrunken, als ich das unterschrieben habe.“ Das Gericht hielt das jedoch für unzureichend, obgleich der Mann seit längerem alkoholabhängig ist. Der Kläger hätte genaue Alkoholmengen und Trinkzeiten angeben müssen, die von einem Sachverständigen zu bewerten gewesen wären. dpa
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