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■ MAUERSCHÜTZENVerteidigung fordert Freispruch

Berlin (dpa) — Die Verteidigung hat auch im vierten Prozeß gegen DDR- Grenzsoldaten auf Freispruch plädiert. Seinen Mandanten treffe an den Todesschüssen auf den Flüchtling Silvio Proksch am ersten Weihnachtsfeiertag 1983 an der Berliner Mauer keine strafrechtliche Verantwortung, sagte der Verteidiger des 33jährigen Angeklagten am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Sein Handeln sei durch das DDR-Grenzgesetz gerechtfertigt gewesen, das nicht gegen „höherrangiges Recht“ verstoßen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten verlangt.

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