: Versuchskaninchen
■ Keine Entschädigung für strahlenverseuchte US–Solda– ten / „Psychologische Studie“ wichtiger als Warnung
San Francisco (afp) - Die amerikanischen Soldaten, die bei Atomtests in der Atmosphäre radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren, und auch ihre Nachkommen können keine Schadensersatzforderungen mehr bei der US–Regierung geltend machen. Dies hat jetzt ein Bundesberufungsgericht entschieden. Die Richter befanden es für rechtlich vertretbar, daß die Regierung die Soldaten nicht über die eingegangenen Risiken in Kenntnis setzte. Eine solche Warnung hätte die Ergebnisse „der psychologischen Studie über das Verhalten von Soldaten, wenn sie mit Nuklearwaffen konfrontiert werden“, verfälschen können, schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Auch die Klage der 28 Familien und drei Soldaten gegen Privatfirmen, die im Auftrag der Regierung Versuche ausgeführt hatten, wurden abgewiesen. Das Gericht stützte sich dabei auf ein Gesetz aus dem Jahr 1984, das Gesellschaften vor solchen Ansprüchen schützt.
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