piwik no script img

Verstoß gegen das WahlgesetzAhmadinedschad soll vor Gericht

Der Wächterrat im Iran strebt ein Verfahren gegen den scheidenden Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad an. Dieser soll gegen das Wahlgesetz verstoßen haben.

Ihm droht Ärger: Mahmud Ahmadinedschad Bild: dpa

DUBAI rtr | Der iranische Wächterrat will den scheidenden Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad wegen Verstoßes gegen das Wahlgesetz vor Gericht bringen. Der aus Geistlichen und Juristen bestehende Rat informierte die Justiz laut einem Sprecher am Montag darüber, dass Ahmadinedschad seinen Vertrauten Esfandiar Rahim Maschaie am Samstag bei Anmeldung seiner Kandidatur für das Präsidentenamt ins Innenministerium begleitet hatte.

Das iranische Wahlgesetz verbietet jedoch, dass Vertreter des Staates einen bestimmten Kandidaten fördern. Zudem dürfen staatliche Mittel nicht zur Unterstützung eines Bewerbers eingesetzt werden. Damit droht Ahmadinedschad, der selber nicht wieder zur Wahl antreten darf, seine Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den künftigen politischen Kurs des Landes zu verlieren.

Der Vorstoß des Präsidenten, einen Kandidaten für die Wahl einzuführen, sei kriminell, erklärte der Sprecher des Wächterrates, Abbas Ali Kadchodai, nach dem Bericht des Nachrichtenportals Chabaronline. Ahmadinedschads Verhältnis zum geistlichen Oberhaupt Ajatollah Ali Chamanei gilt als angespannt.

Bereits als Bewerber anerkannt ist der Chefunterhändler bei den internationalen Atomgesprächen, Said Dschalili. Er gilt als konservativer Hardliner und Verbündeter Chameneis. Am Wochenende hatte nach Medienberichten der frühere iranische Staatschef Akbar Hashemi Rafsandschani überraschend seine Kandidatur angemeldet. Er war von 1989 bis 1997 Präsident des Iran. Er dürfte einige Stimmen aus dem Reformerlager auf sich vereinigen.

Chamenei wie Ahmadinedschad gehören dem konservativen Lager an, das sich 2009 mit der umstrittenen Wiederwahl Ahmadinedschads gegen die Reformer durchgesetzt hatten. Nach dem Wahlen es es zu den schwersten Unruhen seit der Revolution 1979 gekommen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • DL
    dem lentz

    @Stimme der Demokratie

    zuviel information?

    das es nun wieder den rückschritt zu einem mulla geben wird weil der sekulare(aber millitaristisch nationalistische) kandidat wg unterstützung durch den ersten präsidenten der nicht religiöser amtsträger war nicht wird antreten dürfen weshalb nur die wahl zwischen geistlichen oligarchen haben wird, von denen der klerus einem die "reformer"-schmucknadel ansteckte, ist ihnen zuviel differenzeirung?

    die haben da sowas wie demokratie, auch wenn sies nicht glauben wollen,denn obwohl ich lieber hier als da lebe; das die kandidaten gesiebt werden hatt die osze sogar in deutschland schon rügen müsse,ohne das daraufhinn etwas geändert wurde.

    das sind nicht alles nur wilde muselmanen mit säbeln zwischen den zähnen

  • SD
    Stimme der Demokratie

    Wie kuschelig nett die TAZ dieses brutale Regime und seine Richtungskämpfe beschreibt. Fehlt Euch der Mut, die Sache beim Namen zu nennen? Es geht um blutige Macht und um sehr viel Geld.

    Aber mit den Begriffen Reformer, Konervative, Geistliche, Juristen etc. kann man den Sachverhalt weichspülen.

    Wo bleibt der Klartext? Das ist ja fast Hofberichterstattung bei den Barbaren!