piwik no script img

Versteckte Kosten auf WebseitenBGH bestätigt Urteil zu Abofallen

Versteckte Internet-Abzocke ist rechtswidrig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt. Kostenpflichtige Web-Angebote werden es nun noch schwerer haben.

Abzocke mag der Bundesgerichtshof nicht so sehr. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Versteckte Kostenfallen im Internet sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) versuchter Betrug. Der 2. Strafsenat bestätigte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main von Juni 2012, wie die Karlsruher Richter am Donnerstag mitteilten. Der Betreiber mehrerer kostenpflichtiger Internet-Angebote wollte damals die Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung nicht akzeptieren und legte Revision ein.

Der Internet-Anbieter machte bei seinem Vorstoß zur höchsten Instanz geltend, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein Vermögensschaden entstanden sei. Er betrieb nach dem Urteil des Landgerichts mehrere kostenpflichtige Web-Angebote mit nahezu identischer Aufmachung.

Darunter war auch ein Routenplaner, dessen Nutzung eine namentliche Registrierung verlangte. Ein Klick auf die Schaltfläche „Route berechnen“ führte zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zum Preis von 59,95 Euro für drei Monate – der Hinweis darauf war am unteren Seitenrand in kleiner Schrift platziert.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhielten die Nutzer nach der Feststellung des Landgerichts eine Zahlungsaufforderung, danach eine Mahnung und zum Teil auch eine Drohung mit einem Eintrag bei der Kreditauskunftei Schufa.

Der BGH führte aus, dass „die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert“ worden sei. Damit liege eine Täuschungshandlung nach Paragraf 263 Strafgesetzbuch (StGB) vor.

Seit August 2012 gibt es zudem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelung, dass die Zahlungspflicht eines Internet-Angebots klar und verständlich anzugeben ist und der Nutzer dies mit einem Mausklick auf eine Schaltfläche ausdrücklich zur Kenntnis nimmt.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!