■ Versicherungen: Anpassung an EU-Recht
Bonn (AFP) – Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren sollen künftig zum Ende des fünften und jedes weiteren Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden können. Darauf hat sich der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat gestern geeinigt. Des weiteren sollen Versicherungsunternehmen ihre Tarifbestimmungen oder Prämienkalkulation nicht auf die Staatsangehörigkeit oder ethnische Zugehörigkeit der Kunden abstellen dürfen.
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