: Versicherung korrekt kündigen
Will eine Versicherung einen Kunden loswerden, dann muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Raststatt das Schreiben die richtigen Unterschriften tragen oder eine Vollmachtsurkunde enthalten. Sonst ist die Kündigung unwirksam, heißt es in der November-Ausgabe von „Finanztest“ unter Berufung auf das Urteil.
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