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Versicherten-Geld verschoben

■ Klage gegen „Deutschen Herold“ erhoben / Überschußbeteiligung umgangen

Hamburg (dpa/taz) - Der Bund der Versicherten (BdV, Hamburg) hat im Namen eines Versicherten gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage in Sachen Konzerntrennung bei der Deutscher Herold Lebensversicherungs AG erhoben. Mit der Klage will der BdV erreichen, daß die Versicherungsunternehmen zur Auflösung von stillen Reserven gezwungen werden, die bei einer Konzerntrennung - Aufteilung der Versicherungsgruppe in Holding und einzelne Tochtergesellschaften entstehen. Seiner Ansicht nach steht das Geld den Versicherten im Zuge der Überschußbeteiligung zu. Dazu sind die Unternehmen nach den Bedingungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen verpflichtet.

Gleichzeitig kündigte der BdV für die kommende Woche auch Widerspruch gegen die vom Bundesaufsichtsamt in Berlin erteilte Genehmigung der Konzerntrennung bei der Volksfürsorge an. Auch gegen die in absehbarer Zeit zu erwartenden weiteren Konzerntrennungen bei den Versicherungskonzernen Victoria, Raiffeisen und Volksbanken Versicherung, Gothaer, Deutsche Beamten Versicherung) werde er Widerspruch einlegen, erklärte der BdV.

Der BdV hatte bereits früher Widerspruch gegen die Genehmigung der Konzerntrennung beim Deutschen Herold eingelegt und eine Beschlußkammerentscheidung erreicht, daß 90 Prozent der von der Holdinggesellschaft ausgesonderten Vermögenswerte und stillen Reserven auch nach der Konzerntrennung im Falle iher Veräußerung den Versicherten zustehen und nur zehn Prozent den Aktionären. Durch diese Entscheidung sei zwar der Anspruch der Versicherten anerkannt worden, er sei aber wertlos, da nicht durch Gesetz oder hoheitliche Eingriffe sichergestellt sei, daß er diesen auch durchsetzen könne. Herold und Victoria Versicherung hätten bereits öffentlich erklärt, daß sie die stillen Reserven nicht auflösen wollten.

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