: Verschleppung
Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) prüft „derzeit“, ob die ehemalige RAFlerin Christine Kuby nach fast 17jähriger Haft aus der Anstalt Lübeck-Lauerhof entlassen werden kann. Die schwerkranke Kuby, die seit Januar 1978 wegen zweifachen Mordversuchs einsitzt, hatte bereits im Januar 1992 ihren Entlassungs-Antrag gestellt. Das OLG Hamburg legte im Januar 1993 die Mindesthaftstrafe auf 16 Jahre fest. Dennoch sitzt Christine Kuby trotz Haftunfähigkeitsgutachten immer noch im Knast.
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