: Verschärfung vertagt
■ Beim Abtreibungsrecht folgt Sachsen dem bayerischen Vorbild vorerst nicht
Dresden (taz) – Die Verschärfung des Paragraphen 218 nach bayerischem Muster ist bei der sächsischen CDU erst einmal vom Tisch – zumindest bis zum Landesparteitag am 26. Oktober. Auf der Sitzung des Landesvorstands, der die Sommerinitiative dreier Parteistellvertreter kurzfristig auf die Tagesordnung setzen mußte, wurde das Thema „noch nicht abschließend behandelt“.
Die CDU-Landtagsfraktion, der die drei InitiatorInnen Volker Schimpff, Rita Henke und Christine Weber angehören, wurde „vorerst nicht beauftragt, sich dieses Themas anzunehmen“. Das bleibt einer noch zu bildenden Kommission vorbehalten, deren Arbeitsthema diplomatisch formuliert wurde: „Möglichkeiten verbesserter Rahmenbedingungen für Mütter und Familien.“
In der Landes-CDU hatten die Vorschläge für ein Landesgesetz zur Schwangerenkonfliktberatung heftige Kontroversen ausgelöst. Frauen sollten ausführlich begründen, weshalb sie einen Abbruch wünschen, und die Beratungsstellen „zugunsten des ungeborenen Lebens“ Einfluß nehmen.
Während Sachsens Sozialminister und der CDU-Landesvorständler Hans Geisler „keinen Handlungsbedarf“ sehen und auch christliche Beratungsstellen gegen eine Verschärfung des Bundesgesetzes protestierten, findet CDU- Landeschef Fritz Hähle die Idee „nicht unsympathisch“. Die Vorsitzende der Frauenunion Sachsens, Maria Michalk, hält die Initiative für „unangemessen“. Weniger als ein Prozent der Frauen würden sich einem Beratungsgespräch verweigern.
Sachsens CDU will beim Bundesparteitag in Hannover mit zwei Vorschlägen auftreten: Sie fordert eine neue Rentenformel und ein „Erziehungsgehalt“. Damit soll die Erziehungsarbeit der Erwerbsarbeit gleichgestellt und der Familienlastenausgleich zugunsten der Familien neu geregelt werden. Detlef Krell
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