: Versammlungsrecht
Hohe Hürden
Das Hickhack um die Demo wird wohl erst morgen früh entschieden. Der für den Hachmannplatz angemeldeten Demo wurde von der Polizei die Auflage erteilt, an den Doovenfleth auszuweichen und die City zu meiden. Dagegen kann der Veranstalter vorm Verwaltungsgericht klagen. Wer verliert, dem bleibt die Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht (OVG). Hebt das OVG die Beschränkungen nicht auf, kann das Verfassungsgericht angerufen werden, das hohe Hürden bei Beschränkungen des Versammlungsrechts setzt. kva
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen