■ Vermögen: Entschädigungsgesetz
Bonn (AP) – Das Bundeskabinett beschloß am Mittwoch in Bonn den Entwurf eines Entschädigungsgesetzes, daß die finanziellen Leistungen für frühere Eigentümer von Grundstücken und Vermögen in Ostdeutschland regelt, die ihren Besitz nicht zurückerhalten. Finanziert werden sollen die Entschädigungen durch Abgaben derjenigen, denen ihr Eigentum zurückgegeben wird. Im wesentlichen legt der Gesetzentwurf fest, daß frühere Eigentümer von grund-, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen eine Entschädigung in Höhe des 1,3fachen Einheitswertes von 1935 erhalten. Im Gegenzug sollen die Alteigentümer, die ihren Besitz zurückerhalten, eine Vermögensabgabe in Höhe von einem Drittel des pauschal ermittelten Verkehrswertes am Stichtag 3. Oktober 1990 zahlen. Das Gesetz sieht zahlreiche Sonder- und Ausnahmeregelungen vor, von denen zum Beispiel Eigentümer in Ostdeutschland profitieren. So soll für sie die Vermögensabgabe wegfallen, wenn sie ihr Eigenheim „arglos“ erworben haben.
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