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Verletzung des Dayton-Abkommens

■ betr.: „Bosnier-Abschiebung nach Landessitte“ u.a., taz vom 20. 9. 96

Die Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister sollten es eigentlich besser wissen.

Die zwangsweise Rückführung von Flüchtlingen in andere Gebiete als die ihrer Herkunft ist eine Verletzung des Daytoner Abkommens, das die Bundesregierung mitunterzeichnet hat. Dies teilte mir meine Freundin Donna Gomien, international anerkannte Menschenrechtsexpertin, seit März in Sarajevo Vertreterin (Deputy Human Rights Ombudsperson) von Gret Haller, der Menschenrechtsombudsperson gemäß dem Daytoner Abkommen bei einem kürzlichen Gespräch mit großen Nachdruck mit:

Zirka 90 Prozent der Klagen bei der Ombudsperson für Menschenrechte beträfen Wohnraum. Angesichts der als Erbe des sozialistischen Jugoslawien sehr komplizierten Eigentumsverhältnisse (Mietwohnungen gehörten meist Unternehmen, Mitarbeiter konnten durch Teilfinanzierung eine Art von Besitzrecht erwerben) werde der wenige zur Verfügung stehende bewohnbare Wohnraum zu Manipulationen mißbraucht. Donna warnte eindringlich vor einer Zwangsrücksendung von einer größeren Anzahl von Flüchtlingen, da dies mit Sicherheit die Gefahr weiterer Destabilisierung in sich berge. Gudrun Steinacker, Bonn

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