Verlage wollen neue Einnahmequelle: Leistung soll sich lohnen

Verleger und Journalistenverbände diskutieren erste Entwürfe für ein Leistungsschutzrecht der Presseverlage. Jetzt wurden sie öffentlich und sorgen für Unruhe.

Für die kleinen "snippets" möchten die Verlage Geld sehen. Bild: screenshot news.google.de/

FREIBURG taz | Langsam wird es konkret. Verlegerverbände und Gewerkschaften diskutieren intern erste Gesetzentwürfe, wie ein Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aussehen könnte. Das Urheberportal irights.info hat sie jetzt veröffentlicht und als unnötig bis gefährlich kritisiert.

Ein Leistungsschutzrecht soll die wirtschaftliche und organisatorische Leistung eines Verlags beim Erstellen einer Zeitung oder einer Zeitungs-Webseite schützen. Leistungsschutzrechte sind dabei nichts revolutionär Neues. So hat zum Beispiel eine Plattenfirma schon heute ein Leistungsschutzrecht an den Masterbändern der aufgenommenen Musik.

Bisher haben Verlage laut Gesetz allerdings kein derartiges Recht. Sie können nur Rechte geltend machen, die ihnen die Journalisten vorher ausdrücklich vertraglich abgetreten haben. Meist genügen diese Nutzungsrechte, damit auch der Verlag gegen die unbefugte Nutzung von Zeitungstexten durch Dritte vorgehen kann.

Die Verleger wollen nun aber nicht mehr von den Urheberrechten der Journalisten abhängig sein und eigene Rechte haben. So sollen auch neue Einnahmen als Ausgleich für schwindende Auflagen und Anzeigenerlöse möglich werden. Immerhin haben die Verleger bereits die schwarz-gelbe Koalition überzeugt. Im Koalitionsvertrag heißt es, ein "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" werde angestrebt. Verleger und Gewerkschaften diskutieren jetzt über die Ausgestaltung. Nach den vorliegenden Entwürfe sollen neue Paragraphen 87f und 87g ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden.

Konkrete Bedeutung könnte das neue Leistungsschutzrecht zum Beispiel gegenüber Suchmaschinenbetreibern wie Google bekommen. Denn die kleinen Ausschnitte (snippets), die Google auf einer Suchliste anzeigt, können mit dem klassischen Urheberrecht nicht verhindert werden, da sie keinen Werk-Charakter haben. Hätten die Verleger jedoch ein Leistungsschutzrecht, müsste Google vorher eine Verwertungsgesellschaft fragen und die Verleger an den (Werbe-)erlösen beteiligen. Google könnte in den Verhandlungen dann aber darauf verweisen, dass man den Verlags-Webseiten bereits etwas Gutes tue und ihnen Nutzer zuführe.

In der Befürwortung des neuen Rechts sind sich Verleger und Gewerkschaften einig. In der Ausgestaltung gibt es aber noch Streitpunkte. So wollen die Verleger, dass das Lesen von eigentlich kostenlosen Online-Inhalt immer dann genehmigungs- und zahlungspflichtig wird, wenn es zu beruflichen Zwecken erfolgt. Dies könnte Banken oder Behörden treffen. Die Journalistengewerkschaften DJV und dju/ver.di lehnen das ab, weil sonst auch freie Journalisten betroffen wären, die auf Zeitungsseiten im Internet recherchieren.

Sicherstellen wollen die Gewerkschaften auch, dass das Leistungsschutzrecht deutlich vom Urheberrecht getrennt wird. Sonst könnte ein freier Journalist Probleme bei der Zweitverwertung seiner Texte bekommen und müsste den Verlag vorher um Erlaubnis fragen. Diese Trennung ist rechtstechnisch allerdings gar nicht so einfach.

Vor allem aber wollen die Gewerkschaften, dass die Journalisten angemessen, das heißt zur Hälfte, an den eventuellen Einnahmen beteiligt werden.

Irights.info ist nach wie vor nicht davon überzeugt, dass man ein Leistungsschutzrecht für Verleger überhaupt braucht. Als "Kollateralschaden" werde die Informationsvermittlung und -Beschaffung in bisher nicht absehrbarer Weise beeinträchtigt. Verleger und Gewerkschaften betonen, dass bloße Zitate aus Zeitungsartikeln weiter kostenlos und genehmigungsfrei möglich bleiben sollen.

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