■ Verkehrsdelikte: Ausweisung möglich
Berlin (AFP) – Ein ausländischer Staatsangehöriger kann wegen Verkehrsdelikten ausgewiesen werden. Dies geht aus einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hervor, das damit die Beschwerde eines 37jährigen Türken gegen seine Ausweisung abwies. Der Türke war wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein zunächst zu Geld- und Bewährungsstrafen und schließlich zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Obwohl der Mann bereits seit 1979 in der Bundesrepublik lebt, gelte der Schutz des Europäischen Niederlassungsabkommens für ihn nicht, da er mehrmals versäumt habe, seine Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen.
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