■ KINDERMISSBRAUCH: Verjährungsrecht
Bonn (dpa) — Für eine Änderung des Verjährungsrechts bei sexuellem Mißbrauch von Kindern setzt sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein. Die Opfer könnten meist erst im Erwachsenenalter erkennen, was ihnen in ihrer Kindheit angetan wurde. Dann sei aber nach geltendem Recht die Tat oft länger als zehn Jahre her und damit verjährt. Die Ministerin schlägt vor, daß die Verjährungsfrist für sexuellen Mißbrauch von Kindern bis zu deren 14. Lebensjahr ruhen sollte. Die Opfer könnten so bis zu ihrem 24. Lebensjahr noch Anzeige erstatten.
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