Verhinderte Flüchtlingsunterkunft: Wir sprechen uns vor Gericht​

Nach dem Baustopp für eine Flüchtlingsunterkunft in Klein Borstel redet der Hamburger Senat nicht mit den Klägern – weitere Bauvorhaben könnten sich verzögern​.

In Klein Borstel unerwünscht: „Massenunterbringung“ von Flüchtlingen. Foto: dpa

HAMBURG taz | „Fehlende Dialogbereitschaft“ wirft die Initiative „Lebenswertes Klein Borstel“ dem Hamburger Senat vor. Die Initiative hatte mit einer Klage eine Flüchtlingsunterkunft mit 700 Plätzen in ihrem Stadtteil vorläufig verhindert. Auch nach dem vergangene Woche vom Verwaltungsgericht im Eilverfahren verfügten Baustopp lehne die zuständige Sozialbehörde ihr Gesprächsangebot, so die Initiative, und verhindere damit eine „gebietsverträgliche Lösung im Interesse der Flüchtlinge und Anwohner“.

Man bezweifle, dass die Behörden, die nun vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Baustopp eingelegt haben und an einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes arbeiten, „den schnellsten Weg gewählt“ hätten, „um den Flüchtlingen zu helfen“.

In der Behörde aber stellt man sich stur. „Klagen oder reden – da muss sich die Initiative entscheiden“, gibt Sozialbehördensprecher Marcel Schweitzer den Klein Borstelern mit auf den Weg: „Die Gesprächskultur findet derzeit vor Gericht statt.“ Dass der Senat in der Vergangenheit bei juristischen Konflikten mit Bürgergruppen, gleichzeitig das Gespräch suchte, um noch zu einem Vergleich zu kommen, verschweigt Schweitzer. Der Initiative gehe es zudem „nicht um Einigung, sondern um Verhinderung“, geht Schweitzer die Klägergruppe frontal an.

Die aber kontert: „Wir sind keine Totalverweigerer.“ Die Initiative will – wie die meisten ihrer Geschwisterinitiativen – keine „Massenunterkünfte“, sondern eine reduzierte Flüchtlingsunterbringung, die eine Integration besser gewährleisten könne. Der Senat hingegen steht auf dem Standpunkt, aufgrund des hohen Flüchtlingszuzugs gäbe es keine Alternativen zu den meist sehr großen Erstaufnahme- und Folgeunterkünften.

Die Initiative kritisiert außerdem die Gerichtsschelte vor allem der Fraktionen der Grünen und der SPD nach dem Eilentscheid am vergangenen Donnerstag. Deren sozialpolitische Sprecherinnen hatten in einer gemeinsam verfassten Erklärung dem Gericht vorgeworfen, es sei seiner „politischen Verantwortung“ mit dem Entscheid „nicht hinreichend“ gerecht geworden. Die Initiative hingegen, mahnt an: „Der Senat sollte die Entscheidung der Gerichte respektieren und zum Anlass nehmen“, seine Strategie zu überdenken.“

Rot-Grün aber setzt weiterhin darauf, die Flüchtlingsheim-Bebauung juristisch durchzusetzen. „Wir haben zwei Wochen Zeit, unsere Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss zu formulieren und sind gerade dabei“, benennt Schweitzer den aktuellen Stand. Bis das Oberverwaltungsgericht dann entscheidet, könnten Monate vergehen. Noch länger aber dauert die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, der eine Flüchtlingsunterkunft auf dem derzeit vom Ohlsdorfer Friedhof genutzten Gelände vorsieht. Dieser käme zum Tragen, sollten die Gerichte den Bau auf der Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) endgültig kassieren.

Das würde vermutlich kein Einzelfall bleiben: Eine rechtliche Prüfung der Sozialbehörde, wie viele geplante Unterkünfte nach dem Gerichtsbeschluss juristisch auf wackligen Beinen stehen, ergab eine Anzahl „von nicht viel mehr als zehn“, so Schweitzer. Sie liegen über das ganze Stadtgebiet verteilt und auch ihnen droht eine langwierige Bauverzögerung.

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