■ EU-Kommission muß Lehrgeld bezahlen: Verheimlichen von Informationen nützt nichts
Freiburg (taz) – Wenn die EU- Kommission Geld sparen will, darf sie nicht mit Informationen geizen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klar. Anlaß war die Klage des Freiburger Journalisten Achim Berge (Forum Recht), der von der Kommission zahlreiche Dokumente über die Genehmigungspraxis bei gentechnisch verändertem Saatgut erbat. In einem Verhaltenskodex hatte sich die EU-Kommission 1994 zur Herausgabe solcher Informationen verpflichtet. Auf Berges Anfrage reagierte die Kommission jedoch nicht.
Erst als der Journalist in Luxemburg Untätigkeitsklage erhob, reagierten die EurokratInnen. Prompt erhielt Berge alles, was er haben wollte, und nahm die Klage zurück. Das EuGH entschied: „Aufgrund des Verhaltens der Kommission ist es gerechtfertigt, daß diese die gesamten Kosten des Verfahrens trägt.“ Berge: „Das ist Lehrgeld für die Kommission.“ chr
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