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Verhandlungen über Berlin-Ausschuß

Das Abgeordnetenhaus beauftragte den Parlamentspräsidenten, mit dem neu gewählten Präsidenten der DDR-Volkskammer Verhandlungen über die Bildung eines gemeinsamen Arbeitsgremiums beider Parlamente aufzunehmen. Es soll sich aus einem Ausschuß des Abgeordnetenhauses und der Volkskammer zusammensetzen. Gegen den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und AL stimmten die rechtsradikalen „Republikaner“. Der Präsident wurde beauftragt, dem Ältestenrat bis zum 3. April das Ergebnis seiner Sondierungsgespräche mitzuteilen. Ziel des Ausschusses des Abgeordnetenhauses ist es, Vorschläge zur Ländergliederung in einem deutschen Bundesstaat, soweit sie Berlin betreffen, zu erarbeiten sowie Vorschläge zum Verfahren der Verfassunggebung, zur Verfassungs- und Verwaltungsstruktur und für ein Wahlgesetz für Berlin vorzubereiten. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob das gemeinsame Arbeitsgremium auch Grundfragen der Regionalplanung beraten soll.