■ Asylrecht: Verhandlung verlegt
Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht wird erst am 21. November über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Asylrechts verhandeln. Der ursprüngliche Termin am 7. 11. sei aus gerichtsinternen Gründen nicht zu halten gewesen, bestätigte ein Gerichtssprecher. In der Verhandlung wird es vor allem um die politisch am heftigsten umstrittenen Regeln des neuen Asylrechts gehen, die sogenannte Drittstaatenklausel und die Flughafenregelung.
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