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Verhandelt

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig wird sich heute morgen in mündlicher Verhandlung mit dem Eilantrag des Hamburger Neonazis Christian Worch befassen, seinen für Samstag in Elmshorn angemeldeten Marsch durch die Stadt doch ohne gravierende Einschränkungen zu genehmigen. Der zuständige Landrat des Kreises Pinneberg hat den Aufmarsch nur als stationäre Kundgebung ohne Fackeln, Trommeln und Springerstiefel zugelassen. Gewerkschaften, Verbände und Parteien im „Bündnis gegen Neonazis“ rufen zu sieben Gegendemos auf.

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