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Vergleich mit Systracom

Kunde erhält Schadenersatz, nachdem die Anleger tageweise nicht über ihre Depots verfügen konnten

Die Münchner Anwaltskanzlei Rotter Rechtsanwälte hatte im Namen eines geschädigten Kunden Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter der Systracom Bank AG eingereicht, weil dieser die zur Insolvenztabelle angemeldete Schadenersatzforderung bestritten hatte. Entgegen vertraglichen Zusicherungen habe der Anleger „weder online noch telefonisch Kontakt zu der Bank aufnehmen“ und Verkaufsorder abgeben können. Am 20. April 2001 verhängte das Bundesaufsichtsamt für das Krediwesen (BAKred) ein Moratorium über die Systracom Bank AG, womit es es dem zahlungsunfähigen Discount-Broker untersagt war, ab diesem Zeitpunkt Kauf- oder Verkaufsaufträge auszuführen. Für die Kunden der Systracom Bank AG war es unmöglich, an diesem Tag eine Onlineverbindung herzustellen.

Erst Tage später habe der Bankkunde von dem BAKred-Moratorium erfahren. Die Systracom Bank AG hat nach Auffassung von Rechtsanwalt Rotter damit „ihre mit dem Depotvertrag eingegangene Verpflichtung, für eine jederzeit mögliche Erreichbarkeit zu sorgen, schuldhaft verletzt“. Man habe sich im Rahmen eines am 27. August geschlossenen Vergleichs mit dem Insolvenzverwalter von Systracom geeinigt. Rotter: „Aufgrund der voraussichtlichen Quote von 65 Prozent fließen unserem Mandanten 65 Prozent der Vergleichssumme zu.“ TAZ