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Vergewaltigungsurteil

Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Vergewaltigung seiner Schwester hat das Landgericht Oldenburg am Freitag einen 21 Jahre alten Matrosen aus Oldenburg verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte im Mai dieses Jahres die 18jährige in der elterlichen Wohnung ins Kinderzimmer gezogen und sie dort sexuell mißbraucht. Ein psychiatrisches Gutachten ergab keine Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht eine Reihe von Vorstrafen, unter anderem wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in 18 Fällen und wegen Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. dp

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