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Vergewaltiger verurteilt

■ Sechs Mädchen mehrfach mißbraucht

Wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in 30 Fällen hat das Landgericht Stade gestern einen 42 Jahre alten Reitlehrer aus Buchholz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte von Sommer 1991 bis Herbst 1993 auf Reiterhöfen im Landkreis Harburg sechs Mädchen zwischen 11 und 16 Jahren sexuell mißbraucht hatte.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nahm der Angeklagte die Mädchen jeweils für ein Wochenende mit Wissen der Eltern in seiner Wohnung auf. Für den Reitunterricht und die Benutzung der Pferde brauchten sie nichts zu bezahlen. Als Gegenleistung mußten sich die Schülerinnen um Haus und Hof kümmern. Abends näherte er sich sexuell den Kindern.

Bekannt wurden die Taten erst, als sich eine 14jährige, die von ihm schwanger war, ihrer Mutter anvertraute. Es kam zur Abtreibung. Selbst danach zwang der Reitlehrer nochmals das Mädchen zum Beischlaf, nach Ansicht des Gerichts der gravierendste Fall.

Zu Lasten des Angeklagten wertete die Kammer auch die Tatsache, daß er „planmäßig handelte und den Geschlechtsverkehr ungeschützt mit den Mädchen“ vollzog. Als strafmildernd stufte das Gericht hingegen das weitgehende Geständnis des 42jährigen ein, der nicht vorbestraft sei und sein Verhalten bereue.

Die Anklage hatte dem Reitlehrer ursprünglich 33 Fälle sexuellen Mißbrauchs vorgeworfen. Drei Verfahren waren im Laufe der Verhandlung eingestellt worden. lno

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