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Verfassungsschutzchef bleibt unerhört

■ Verwaltungsghericht weist Klage auf bessere Besoldung zurück

Der Leiter des Bremer Verfassungsschutzes, Walter Wilhelm, muß dem Innensenator seine Dienste weiterhin zum Billigtarif anbieten. Das Verwaltungsgericht Bremen wies jetzt die Klage des Verfassungsschutz-Chefs ab, mit der Wilhelm erreichen wollte, daß er als Amtsleiter mit der Besoldungsgruppe B3 eingestuft wird. Jetzt wird sich Wilhelm weiterhin damit abfinden müssen, daß er der Stadtgemeinde Bremen nicht mehr wert ist als ein Oberstudiendirektor.

Wilhelm ist seit November 1981 Leiter des Verfassungsschutzes. Den Abgang seines Vorgängers hatte die Stadtgemeinde genutzt, um den Posten um eine Besoldungsstufe herunterzustufen, allerdings erst, nachdem feststand, daß keiner der umworbenen auswärtigen Kandidaten die Stelle antreten würde. Denen, so hatte Wilhelm vorgetragen, sei bereits damals angeboten worden, die Stelle gleich um drei Gehaltsstufen anzuheben. Wilhelms Schlußfolgerung: Die niedrigere Besoldung sei nicht in der Stelle begründet, sondern sei eine gezielte Benachteiligung seiner Person.

Die Stadtgemeinde Bremen hatte dies entschieden abgestritten. Sie verwies darauf, daß der Senat die Stellen nur so besolden könne, wie der Haushaltsgesetzgeber, also die Bürgerschaft, sie bewertet habe. Wenn der ehemaliger Innensenator Fröhlich, tatsächlich mit einer B3-Stelle gelockt habe, könne es sich nur um eine Eigenmächtigkeit gehandelt haben. Dieser Argumentation schloß sich das Verwaltungegericht an.

Bleibt Wilhelm als Trost die verfassungsschutzübliche Sicherheitszulage, immerhin auch 425 Mark im Monat. hbk

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