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Verfassungsschutz und PolizeiAbhörtechnik zentral verwaltet

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will allen Service für die Telekomunikationsüberwachung beim Bundesverwaltungsamt konzentrieren. Datenschützer sind besorgt.

Will die Überwachung bündeln: Innenminister Wolfgang Schäuble Bild: dpa

BERLIN taz Agenten vom Verfassungsschutz und Polizisten von Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen beim Abhören gemeinsame Server und Software nutzen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor.

Bereits seit Mitte des Jahres prüft das Ministerium gemeinsam mit den drei Behörden, ob deren Abhörmaßnahmen technisch im Bundesverwaltungsamt gebündelt werden könnten. Das Amt würde als "reiner IT-Dienstleister" auftreten, heißt es in der Antwort. Zuständig könnte etwa die Bundesstelle für Informationstechnik sein, die betreits verschiedene IT-Projekte der Bundesregierung koordiniert. Zwar sei die Einbeziehung etwa des Bundesnachrichtendienstes nicht vorgesehen, aber: "Die Technik im Servicezentrum des BVA soll so gestaltet werden, dass diese auf Wunsch auch von anderen Bedarfsträgern genutzt werden kann."

Nach Angaben des Ministeriums sollen die Behörden auch künftig in eigener Verantwortung überwachen. "Die behördenspezifische Trennung würde für jede einzelne Maßnahme durch technische Gegebenheiten sichergestellt", heißt es in dem Papier. Die "interne Organisationsmaßnahme" müsse nicht im Bundestag behandelt werden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich besorgt, "denn die verschiedenen Behörden handeln auf der Basis unterschiedlicher Rechtsgrundlagen." Die Gefahr bestünde darin, "dass diese Daten letztendlich doch zusammenlaufen könnten", sagte der Datenschützer der taz. Selbst wenn unterschiedliche Zugriffsbegrenzungen festgelegt würden, wäre allenfalls eine Software-Änderung nötig, um die Daten zu verknüpfen. "Viele Erfahrungen belegen, dass, wenn solche Möglichkeiten gegeben sind, und sich eine entsprechende Änderung der politischen Großwetterlage ergibt, etwa, wenn sich die Sicherheitslage zuspitzt, dass dann diese Informationen zusammengeführt würden".

Die bisher getrennten technischen Systeme machen Sinn, denn das Trennungsgebot sieht eine organisatorische Abgrenzung der Aufgaben von Polizei und Nachrichtendiensten vor. Das bedeutet nach Auffassung des obersten Datenschützers auch, dass die technischen Strukturen eben nicht gemeinsam genutzt werden. "Angesichts der Sensibilität von Daten, die bei der Telekommunikationsüberwachung anfallen, sollte eine möglichst konsequente Trennung - auch hinsichtlich ihrer technischen Plattform - beibehalten werden", so Schaar.

"Solange ein getrennter Zugang zu den Informationen gewährleistet ist, ist die technische Zusammenführung kein Problem", sagte hingegen der Grüne Jerzy Montag der taz. Wichtig sei, dass die organisatorische Trennung bestehen bleibe, so der Bundestagsabgeordnete.

Begründet wird das Vorhaben übrigens mit Einsparungen - zu deren Höhe das Ministerium jedoch keine konkreten Angaben machen konnte.

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