: Verfassungsschützer sagen beschränkt aus
■ Außenminister Klaus Kinkel verteidigt den „kritischen Dialog“ mit Iran. Was wußte der britische Geheimdienst über Einzelheiten des Mykonos-Anschlags?
Berlin (taz) – Kann es sein, daß der iranische Geheimdienst an dem Anschlag auf vier kurdische Oppositionspolitiker im Berliner Lokal „Mykonos“ beteiligt war, ohne daß der verantwortliche Minister Ali Fallahian darüber informiert war?
Für Klaus Grünewald, Direktor im Bundesamt für Verfassungsschutz, ist diese Möglichkeit „in einem ordentlich geführten Ministerium schwer denkbar“. Gegen Fallahian ermittelt zur Zeit die Generalbundesanwaltschaft – zum Ärger von Außenminister Klaus Kinkel, der demnächst in Teheran seinen „kritischen Dialog“ mit den dortigen Machthabern fortführen will. Grünewald sagte gestern als Zeuge im Berliner Mykonos-Verfahren aus. Er ließ an der kriminellen Energie von Kinkels potentiellen Dialogpartnern keinen Zweifel. Nach Erkenntnissen seiner Behörde war Fallahians Ministerium für Information und Sicherheit (MOIS) „direkt in den Mordanschlag auf Kurdenführer am 17. September 1992 in Berlin verwickelt“. Das Minsterium sandte „ein Team“ nach Berlin, dieses „legte die Pläne für den Mordanschlag endgültig fest“.
Diese bereits schriftlich gegebene Auskunft bestätigte Grünewald gestern. Er ergänzte, daß diese Planung „zu einem weit früheren Zeitpunkt“ ihren Ausgangspunkt genommen habe. Allerdings sei davon auszugehen, daß das Team „an der unmittelbaren Tatausführung nicht beteiligt“ war. Wieso es dann erst nach dem Anschlag Berlin in Richtung Iran verließ, wie es in dem Verfassungsschutzvermerk heißt, vermochte Grünewald ebensowenig zu erklären, wie er Aufschluß über eine „Quelle des MOIS“ geben konnte, die „zur Tatzeit in dem Restaurant war“. Er könne nichts sagen, um seine Quelle zu schützen. Nur soviel, es bestünde jedoch „keine Personengleichheit zwischen den Quellen“.
Quellenschutz war für Grünewald auch der Grund, weshalb sein Amt das brisante Wissen erst jetzt offenbart hat. Denn würde die Quelle „von iranischer Seite identifiziert, wäre sie aufs höchste gefährdet“. Womöglich ist dieser Gefährdungsfall schon eingetreten: In einem parallelen Verfahren, in dem einer der Angeklagten auf Erweiterung der Aussagegenehmigung für einen Beamten geklagt hat, hat das Bundesinnenministerium bei der Frage nach der Quelle offen auf „befreundete Dienste“ verwiesen.
Damit würde plausibel, wieso solche Informationen nur nach und nach in den Prozeß einfließen: Die Herren des Verfahrens sitzen womöglich in London – oder anderswo – und lassen ihre Quellen nach eigenem Gutdünken fließen. Das mochte Grünewald gestern nicht bestätigen, er verwies auf seine beschränkte Aussagegenehmigung. Er soll erneut geladen werden. Dieter Rulff
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