: Verfassungsklage
■ SPD will Bayerns verschärftes Abtreibungsgesetz verhindern
München/Bonn (dpa) – Die SPD-Bundestagsfraktion will das geplante bayerische Abtreibungsgesetz mit einer Verfassungsklage verhindern. SPD-Fraktionschef Rudolf Scharping schrieb in der Zeitung Bild am Sonntag, seine Fraktion werde diesen „demokratiefeindlichen Eigenmächtigkeiten ein Ende bereiten: durch ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe“.
Der bayerische FDP-Chef Max Stadler forderte gestern in München den FDP-Bundesvorsitzenden Wolfgang Gerhardt auf, in der Bonner Koalitionsrunde Einfluß zu nehmen, damit Bayern auf seinen Sonderweg verzichte. Das sei besser, als erneut Karlsruhe anzurufen.
In Bayern sollen Frauen, die in einem Schwangerschaftskonflikt sind, entgegen der Regelung im Bundesgesetz per Landesgesetz verpflichtet werden, ihre Gründe für einen Abbruch anzugeben. Sonst sollen sie den dafür nötigen Beratungsschein nicht erhalten. Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) hatte dies als verfassungswidrig kritisiert. Ein Normenkontrollverfahren kann die Bundesregierung, ein Bundesland oder ein Drittel der Bundestagsabgeordneten beantragen.
Scharping nannte Bayerns Vorstoß „dreist und anmaßend“. Auch bayerische Frauen dürften nicht unter Druck gesetzt werden, die Abtreibungsgründe zu nennen.
Der Chef der CSU-Landtagsfraktion, Alois Glück, kritisierte die Äußerungen aus SPD und FDP. „Niemand denkt daran, Frauen, die sich in einer Notlage befinden, zu drangsalieren.“
Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil zum Paragraphen 218 eine Beratung zur Pflicht gemacht. „Beratung setzt zumindest eine minimale Gesprächsbereitschaft der schwangeren Frauen, also ihre Mitwirkung, voraus.“ Einem Verfahren in Karlsruhe sehe er gelassen entgegen, sagte Glück. Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatte in der vergangenen Woche bereits Bundeskanzler Helmut Kohl um Hilfe in dem Streit gebeten.
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