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Verfassungsgericht zu AIDS

Karlsruhe (dpa) - Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung bescheinigt, bei der Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS nicht untätig geblieben zu sein. Nach einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats kann dem Gesetzgeber oder der Bundesregierung eine Grundrechtsverletzung nicht vorgeworfen werden. Die Karlsruher Richter nahmen die von einem an der Bluterkrankheit leidenden Bundesbürger eingelegte Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung an.

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