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Verfassungsgericht läßt Beugehaft zu

Heidelberg (taz) - Der Trierer Mitarbeiter der Bundestags–Grünen, Ewald Adams, muß weiter damit rechnen, in Beugehaft gesteckt zu werden. Adams soll dadurch zur Denunziation eines Volkszählungsgegners gezwungen werden, der öffentlich bei einer Kundgebung zum Abschneiden der Kennummer von Erhebungsbögen aufgerufen hatte (die taz berichtete). Das Bundesverfassungsgericht nahm eine von den Grünen gegen die Beugehaftanordnung eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, da die Anordnung „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ sei. Die Verfassungsrichter drücken sich dabei um die Frage herum, ob das Anonymisieren der Bögen eine strafbare Handlung darstellt. Sie begnügen sich vielmehr mit der Feststellung, die Auffassung des Trierer Landgerichts, daß es sich dabei um einen strafbaren Akt handle, sei „zwar in der Rechtsprechung umstritten, wird jedoch von einigen Landgerichten geteilt und ist nachvollziehbar, jedenfalls nicht schlechthin unvertretbar begründet“. Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen komme nur bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung in Betracht, bei der sich „der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen“. Das aber könne im vorliegenden Fall nicht festgestellt werden. Die zu verfolgende Tat sei auch „nicht von so geringem Gewicht, daß die Verhängung von Beugehaft ausgeschlossen wäre“. (AZ: 2 BvR 1167/87) rog

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