Verfassungsgericht in Portugal: Hüter der Gerechtigkeit
Erneut kassiert das Gericht Spargesetze. Steuern auf Renten seien unzulässig, Gehaltskürzungen für Beamte nur bis 2015 akzeptabel. Die Regierung ist dennoch erleichtert.
LISSABON afp/rtr | Das portugiesische Verfassungsgericht hat erneut eine Sparmaßnahme der Regierung zurückgewiesen. Eine geplante Steuer von zwei bis drei Prozent auf Pensionen ab einer Höhe von 1.000 Euro sei abgelehnt worden, weil sie nicht mit der Generationengerechtigkeit vereinbar sei, sagte Richter Joaquim Sousa Ribeiro am Donnerstag. Die neue Abgabe sollte im kommenden Jahr 372 Millionen Euro in die Staatskasse spülen.
Grünes Licht gab das Gericht hingegen für Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst. Betroffen sind Staatsdiener, deren Einkommen 1.500 Euro übersteigt. Die Gehaltskürzungen für dieses und kommendes Jahr mit jährlichen Einsparungen von fast 800 Millionen Euro seien rechtmäßig, da das Land eine außergewöhnliche Phase durchmache. In den Jahren 2016 bis 2018 seien sie dagegen nicht gültig, da eine Verlängerung gegen das Prinzip der Gleichheit von Bediensteten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft verstoßen würde, urteilten die Richter.
Die Gerichtsentscheidung ist ein Sieg für die Regierung, da sie nun wie geplant das Haushaltsdefizit in diesem Jahr auf vier Prozent der Wirtschaftsleistung drücken kann und kommendes Jahr auf 2,5 Prozent.
Portugal hatte sich vor drei Jahren im Gegenzug für 78 Milliarden Euro an Notkrediten von Euroländern, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) zu einem schmerzhaften Sparkurs verpflichtet. So wurden etwa Renten und Pensionen gekürzt und Sozialleistungen beschnitten. Im Mai verließ Portugal den Euro-Rettungsschirm. Die Verfassungsrichter hatten in der Vergangenheit schon mehrfach Sparmaßnahmen der konservativen Regierung kassiert.
So erklärte das Gericht Ende Mai nach einer Klage der Opposition unter anderem die Kürzung bei Gehältern von über 675 Euro im Monat im öffentlichen Dienst für unzulässig. Auch die von der Regierung beschlossenen Steuerabgaben auf Arbeitslosen- und Krankengeld in Höhe von sechs beziehungsweise fünf Prozent lehnte das Verfassungsgericht ab, ebenso Kürzungen bei der Witwenrente.
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