Verfassungsbeschwerde wegen Rettungspaket: Unternehmer gegen Finanzspritze

Ein Unternehmer aus Jena hat beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen das Rettungspaket der Bundesregierung eingelegt. Die Finanzspritze verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Ob die Karlsruher Richter über die Klage beraten, wird in dieser Woche entschieden. Bild: dpa

Markus Franz will dem Staat das Fürchten lehren. Der Unternehmer aus dem Milliarden schwere Rettungspaket der Bundesregierung eingelegt. Nicht einmal zwei Wochen haben Regierung, Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident gebraucht, um in rekordverdächtiger Zeit die teure Finanzspritze abzusegnen. Ein paar Tage später flatterte den Richtern des Bundesverfassungsgerichts schon die Klage des 21-Jährigen auf den Tisch.

„Das ist doch auch eine riesige Ungerechtigkeit“, schimpft der Geschäftsmann am Telefon während er zum nächsten Meeting hastet. „Warum dürfen nur Banken und Versicherer in den Geldtopf greifen und nicht alle Unternehmen? Das widerspricht doch dem Gleichheitsgrundsatz“, sagt er und prangert eine „echte Wettbewerbsverzerrung“ an. Zudem widerspreche das Rettungspaket schlichtweg dem Grundgesetz, denn „es verstößt gegen die Haushaltsdisziplin“, so Franz. Man könne doch nicht das Vielfache des Bundeshaushaltes einfach so der Wirtschaft zur Verfügung stellen.

Bis vor Kurzem studierte Markus Franz noch einige Semester Wirtschaftsinformatik an der Uni Jena, bevor er im Juni dieses Jahres in Thüringens größter Studentenstadt eine IT-Beratungsfirma mit drei Mitarbeiter gründete. „Ich weiß wovon ich spreche“, beteuert er. Schließlich sei er seit seinem 15. Lebensjahr selbstständig gewesen. Glücklicherweise würde aber seine Beratungsfirma keine Aktiengesellschaft sein, erzählt Franz, der aus dem bayrischen Kitzingen stammt. Deshalb habe ihn der Börsencrash auch nicht direkt getroffen. Dass er trotzdem gegen das Rettungspaket klagen will obwohl er wahrscheinlich nichts abbekommen würde, störe ihn nicht, erklärt er.

In seiner Branche hatte sich Franz einen Namen erarbeitet. Doch dass er mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgericht über Nacht deutschlandweit bekannt werden würde, hatte den extrem schnell sprechenden Unternehmer dann doch überrascht. Unentwegt habe sein Handy geklingelt und unbekannte Menschen ihm per Mail Mut zugesprochen, erzählt der Jungunternehmer. „Dabei haben ich mich doch einfach nur über das Gesetz aufgeregt. Ich wollte etwas dagegen unternehmen.“ Dem Vorwurf, er hätte das nur für einen PR-Coup getan, widerspricht er vehement: „Bei mir hat allein die Ungerechtigkeit gezählt, dass eine Branche alles bekommen soll.“

Ob die Karlsruher Richter überhaupt über die Klage beraten, wird in dieser Woche entschieden. Dann nämlich bekommt Markus Franz erst einmal Bescheid, ob seine Beschwerde überhaupt vor Gericht zugelassen wird. „Ich rechne mir dafür gute Chancen aus“, erklärt er selbstbewusst. „Und ich gehe davon aus, dass ich gewinnen werde.“ Das Gesetz müsste dann im Bundestag neu verhandelt werden.

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