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Verfassungsbeschwerde gegen WAA gescheitert

Karlsruhe (dpa) - Die Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Bürgers gegen die Errichtung des Brennelementeeingangslagers der geplanten atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf ist gescheitert. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluß verwarf der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Beschwerde als unzulässig. Der Beschwerdeführer müsse zunächst den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten ausschöpfen, heißt es in der Entscheidungsbegründung.