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Verfassungbeschwerde abgelehntGEZ-Gebühr für Computer legal

Für „neuartige Rundfunkgeräte“ wie internetfähige PCs muss eine Rundfunkgebühr bezahlt werden. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Geht in Ordnung, wenn die Nutzer von internetfähigen Computern hierfür Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Bild: dpa

FREIBURG taz | Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Nutzer von internetfähigen Computern hierfür Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und bestätigte dabei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010.

Computer, mit denen per Livestream Hörfunk- und Fernsehprogramme genutzt werden können, gelten als „neuartige Rundfunkgeräte“. Das ist seit 2007 im Länderstaatsvertrag über die Rundfunkgebühren geregelt. Für sie muss grundsätzlich die Radiogebühr in Höhe von derzeit 5,76 Euro pro Monat bezahlt werden.

Auch das iPhone und andere internetfähige Handys sind solche neuartigen Rundfunkgeräte. Betroffen sind aber nur Computernutzer, die kein Radio oder Fernsehgerät angemeldet haben.

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für seinen Kanzlei-Computer keine Rundfunkgebühren zahlen wollte, da er mit diesem Computer weder Fernsehen noch Hörfunk nutze. Er sah seine Informations- und Berufsfreiheit verletzt.

Kein Eingriff in die Berufsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht, das sich als Schutzmacht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht, lehnte die Verfassungsbeschwerde wie erwartet ab. Es liege kein Eingriff in die Berufsfreiheit vor und der Eingriff in die Informationsfreiheit sei gerechtfertigt, um eine „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ zu verhindern. Die Höhe der verlangten Gebühr sei auch nicht unverhältnismäßig hoch. (Az.: 1 BvR 199/11) Ab 1. Januar 2013 tritt ein neuer Länder-Staatsvertrag über die Rundfunkfinanzierung in Kraft.

Dann wird die gerätebezogene Gebühr durch Rundfunktbeiträge ersetzt, die jeder Haushalt und jeder Betrieb zahlen muss, auch wenn dort kein Radio, kein Fernseher und auch kein sonstiges Empfangsgerät steht. Auch dieser neue Rundfunkbeitrag ist verfassungsrechtlich umstritten. Am bayerischen Verfassungsgerichtshof liegt eine Popularklage hierzu vor.

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17 Kommentare

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  • N
    nichtgernseher

    @ mit dem zweiten ......

     

    Was bringt Sie und unsere ÖRF-Inquisitoren eigentlich zu der Annahme, die ganze Welt müsse nach eurem Ebenbild beschaffen sein? Wer nicht fernsieht/Radio hört, "mogelt"? Es ist "für jeden was dabei" (dumm gelaufen, ich bin nicht "jeder"), also muss das auch wegsehen? Ohne Gesang Erhöhte-Luftfeuchtigkeit, Betten nass, Er ist Millionär etc. ist kein Leben auf diesem Planeten möglich? Der Zweck des I-Nets besteht nur darin, RF-Gebühren zu umgehen? Die Welt endet 3 km hinter Kleinkleckersdorf?

    Müll- und Abwasserbeseitigung, Infrastruktur und Grundversorgung nutzt wirklich "jeder", die mediale Hirnverschmutzung ist aber nun mal kein Grundbebedürfnis, sondern eher ein Suchtsymptom.

    Und nein, in einer Demokratie gilt statt "my way or the highway, geh doch nach drüben" immer noch: wem's nicht passt, der hat das Recht, sich (evtl. gemeinsam mit Gleichgesinnten)für eine Veränderung zu engagieren! Sollte Ihnen DAS nicht in Ihr(en) Weltbild(schirm) passen, empfehlen wir Saudi-Arabien, Nordkorea, Cuba, China, USA/Guantanamo etc., wo man Andersdenkende problemlos verschwinden lassen kann.

    Diesbezüglich sehe ich allerdings auch für die BRD tatsächlich "schwarz". Muss ich dafür dann auch Gebühren zahlen?

  • MD
    Mit den Zweiten kaut man besser

    Wie soll ich auf https://www.facebook.com/GEZ.Boykott kommen, wenn ich FB boykottiere?

  • RK
    René Ketterer

    Mir fehlen die Worte. Ja, mir fehlen die Worte! Leben wir wirklich in einem Paralleluniversum? Wie kann ein Verfassungsgericht so urteilen?

     

    Wir erleben einen Verfall von Recht und Moral – wo wird das nun Enden?

     

    Merken diese Damen und Herren nicht, dass die Welt sich in den letzten 25 Jahren weiter gedreht hat? Sie sollten einen Blick nach draußen ins Internet wagen und sie würden erstaunt feststellen, was die Leute darüber denken. Hier nur zwei Beispiele von vielen:

     

    https://www.facebook.com/GEZ.Boykott – Hier wird über das Thema eifrig diskutiert und man sieht, was wirklich die Leute darüber denken.

     

    http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion – Hier werden Unterschriften gegen das System des Öffentlich-Rechtlichen gesammelt und ansonsten ist diese Seite ein wahre Fundgrube.

     

    Wie lange noch müssen wir die Fehlentscheidungen der höchsten Gerichte in Deutschland hinnehmen?

  • DA
    den Abzockern genug gesehen

    Wann hört die Bevormundung endlich auf?

  • L
    legal

    illegal

    ..........

  • W
    wauz

    Politische Problem sind politische Probleme und keine Rechtssache. Man kann politische Probleme politisch lösen, oder mit der Keule. Keinesfalls mit einem Richter.

  • IB
    Ich blick's noch nicht

    Ich frage mich bei solchen Anlässen immer wieder, wer die Rundfunkanstalten eigentlich zwingt, ihre Inhalte ins Netz zu stellen. Wenn sie sich davon einen Vorteil versprechen sollen sie es tun, andernfalls lassen. Aber Gebühren verlangen, weil man Beiträge in ein Medium einstellt, für dessen Nutzung der Internetkunde ja bereits bezahlt hat?!? Ich find's jedenfalls schräg.

  • UF
    Ulrich Frank

    Es ist keineswegs Aufgabe des Staates, insbesondere die derzeit angebotenen Programme auszustrahlen bzw. ausstrahlen zu lassen. Insbesondere nicht "Rote Rosen" und Boxkämpfe und von herrschenden politischen Parteien beeinflußte Programminhalte und Darbietungsformen. Insbesondere ist dies nicht Aufgabe eines Staates, der bei ureigenen Staatsaufgaben, nämlich der Daseinsvorsorge, so glänzend versagt wie jetzt der deutsche z.B. in der Rentenfrage. Wer anderes behauptet und TV etwa mit Müllabfuhr vergleicht gehört eindeutig zur Milchmädchenfraktion.

  • M
    Michel

    Ein klares Votum der Richter. Es darf abgezockt werden. Auch von denen, die sich wie ich schon lange vom Fernsehen, Radio und dem ÖRR insbesondere vollständig verabschiedet haben. Freiheit und Selbstbestimmung sind Dreck. Gute Parteisoldaten könnnen sich ihren ÖRR samt staatlichen Auftrag irgendwo hin schieben.

     

    Und noch mehr Abzocke:

    http://www.taz.de/Reaktionen-auf-Banken-Zerschlagung/!102799/

    Ausgerechnet unsere Politiker halten den Banken Abzocke vor. Der ÖRR wird es alles schon dem Michel verkaufen.

     

    SCHEISSE.

  • E
    eichmeister

    prima leute,diese komentare gefallen mir.

    übrigens war es rot-grün die die befreiung wegen geringfügigem einkommen anuliert hatte.so müssen erwerbsunfähige rentnerinnen die gezgebühr nun vom wohngeld bezahlen,weil ihnen das mit ihrem renteneinkommen nicht gelingt.das wohngeld aber wiederum nicht als soziale leistung anerkannt wird.

    somit wird eine soziale leistung des landkreise zu etwas gemacht was man dann wieder für die eintreibung der gez gebühr nutzen kann.

    die grünen sind auch mit dem neuen gesetz völlig zufrieden,dass jeder zahlt ob empfänger oder nicht.

    ne auf die steuerliche finanzierung sind diese "sozial,ökologisch,pazifistisch und basisdemokratischen" spezialdemokraten nicht gekommen.

    völlig richtig ist ja ,dass es das internet ohne

    tv gab und die tv und radio heinis sich hier hineingedrängt haben..schließlich kann man mir nicht die standgebühren oder miete der anbieter eines wochenmarktes oder der geschäftswelt aufdrücken,weil sonst die stadt verödet oder kein wochenmarkt mehr stattfindet.

    das verfassungsgericht hat hier ein politisches urteil gefällt.nicht das einzige und andere gerichte fällen auch politische urteile..so ist ein streik keine unabwendbare naturkatastrophenähnliche höhere gewalt,selbst wenn das so hingestellt wird.recht wird immer mehr konstruktion.der erhaltungswille des bvfg für den öffentl.r..r. ist systemimanent wohl richtig, aber wenn es keine reine nutzerangelegenheit

    mit nachfrage und angebot verhältnis bleibt, ist es ein zwangsverhältnis eine art staatliche nötigung.

    die von nicht hinreichender legitimität getragen wird.die richter müßten zuerst einmal die verschwendungssucht der offentlichrechtlichen begutachten lassen..bevor sie zwangsabgaben auf kosten der sozialstaatlichkeit erheben wollen.

    hier wird der bock der gärtner und kulturelle dekadenz erfährt förderung durch allerhöchster richterliche gewalt.ein fragwürdiges rechtsunterfangen unserer verfassungsrichterschafft.

  • MD
    Mit dem Zweiten sieht man besser

    Ich finde es richtig, dass ab Januar keiner mehr mogeln kann. Der Staat hat die Aufgabe, Radio und Fernsehen anzubieten und das kostet Geld. So ist es nun mal. Es gibt verschiedene Programme, da ist für jeden was dabei. Carmen Nebel z.B. ist nicht jedermanns Sache, dann schaltet man halt auf NDR um und schaut sich mal den schönen Norden an.

    Und das ist nicht nur beim Rundfunk so.

    Bei Abwasser- und Müllbeseitigung fallen auch Kosten an und müssen bezahlt werden, egal wieviel davon jeder einzelne erzeugt. Mehrkosten der Einspeisevergütung von Erneuerbare Energien werden mit dem EEG auch auf den Stromkunden umgelegt.

    Wer hier rummeckert, kann gern nach Burkina Faso auswandern.

  • RP
    Richtern pro DDR-Fernsehen

    Flucht aus der Rundfunkgebühr? Wann wird die Republikflucht wieder zur Straftat?

  • SY
    sir yes sir

    Es gilt, was immer galt:

    Wer in einem Haus oder einer Wohnung wohnt, die über eine Garage oder einen PKW-Stellplatz verfügt, hat KFZ-Steuer zu zahlen. Es könnte ja ein Fahrzeug bereit gehalten werden.

     

    Jedem, der GEZ-Gebühren zahlt auf den entsprechenden Angeboten einen Account mit Passwort einzurichten - wie es jeder andere Anbieter kostenpflichtiger Dienste tut - wäre zu schwer. Lieber die Menschen in die Gebührensklaverei treiben. Danke Deutschland.

  • WU
    Walter Ulbricht

    Passend zum Urteil:

     

    ARD-Bestseller-Verfilmung "Der Turm"

    Die DDR lebt am Ende auf

     

    http://www.spiegel.de/kultur/tv/rezension-der-ard-verfilmung-von-uwe-tellkamps-der-turm-a-858981.html

  • JK
    Jannes K.

    was für eine abzocke... mal ganz abgesehen davon, dass die qualität der ard livestreams nicht mal an die qualität der livestreams irgendwelcher baumbesetzer bei s21 demos rann kommt...

     

    es wäre technisch überhaupt kein problem, wenn die gez ihren gebührenzahlern einen onlinezugang zu dem entsprechenden material zur verfügung stellt.

    wie milliarden von pornoseiten z.b.

     

    die sind btw. genau so teuer und die inhalte sind deutlich anspruchsvoller ;)

     

    ich besitze keinen tv, weil ich auf diese volksverblödung absolut verzichten kann.

     

    frage mich, ob ich gez zahlen muss, wenn ich tv aus religösen gründen (jünger rudolf steiners ;) ) nicht nutzen darf ;)

  • GB
    GEZ = Betrug

    GEZ Verbrecherverein:

     

    Wenn ein Pizzadienst ohne Bestellung liefert, kann er auch nicht einfach ALLE Haushalte abkassieren, nur weil alle die Möglichkeit dazu haben zu essen (zB Mund, Messer und Gabel).

     

    Gerade in der heutigen Zeit wäre es möglich wie bei anderen Dienstleistungen, die Nutzung per Zugriff zu regeln: zB Telefondienste etc.

     

    Ergo: Angebot + Bestellung = Auftrag => kassieren = ok

     

    Anbieter schließen Verträge, der Kunde entscheidet, was er sehen und hören möchte und zahlt dafür!

    - Ganz einfach -

     

     

    Bestimmte Informationsdienste mit "Allgemeincharakter" oder von allgemeinem Interesse wie "wichtige sollten über Steuern finanziert werden.

     

    Also:

    zB die Info, dass der arme Dirk Bach gestorben ist oder wer sich von den Promies gerade scheiden läßt oder "Fußball", Olympia etc, würde kosten da dies "Unterhaltungscharakter" hätte.

     

    Meldung wie zB, daß alle AKWs in Europa den Stresstest nicht bestanden haben; Wahlergebnisse; Politik; aktuelle Staumeldungen; Wettermeldungen würden über Steuern finanziert!

     

     

    Das Steuersystem sollte gerecht sein:

    "Arm" zahlt weniger als "reich".

     

    Schade, wenn eben ein Sebatian Vettel in die Schweiz auswandert und zum Ehrenbürder seiner Heimatstadt Heppenheim gekrönt wird und anderseits die braven doofen Deutschen Steuern und GEZ zahlen....

    - verkehrte Welt -

     

     

    Der Anwalt dessen Mitarbeiter 8 h am Tag vorm PC sitzen und Brief schreiben, könnte dann ja rein theoretisch auch seine Mitarbeiter pauschal "abmahnen" oder "entlassen", da die ja während der Arbeitszeit TV sehen.... unabhängig davon ob das Sinn macht!

     

     

     

     

    Ach und zuletzt:

     

    Dann könnten alle Männer im unmittelbar Kindergeld beantragen, da sie ja nach ähnlicher GEZ-Logik ein Instrument und somit die Möglichkeit Kinder zu zeugen haben, unabhängig davon, ob dies tatsächlich der Fall ist....

     

    - GEZ ist Betrug!

     

     

    - Öffentliche Leistungen sollten über Steuern finanziert werden!

  • R
    RedHead

    Die Gebühr sei nicht unverhältnismäßig hoch? 17,98€ pro Monat für Volksverblödung und Staatspropaganda? In Relation zum Gehalt eines Bundesrichters mag das ja stimmen. In meiner Vorstellung wäre die Welt allerdings eine bessere ohne den öffentlich rechtlichen Rundfunk, bzw. ohne Fernsehen allgemein. Ich konsumiere das nicht und bei mir hinterlassen auch Menschen die sich durch ÖR gut informiert fühlen einen äußerst beschränkten Eindruck. Ich wäre ja eher noch bereit dieses Geld zu investieren, um etwas gegen die Dummheit zu unternehmen.