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Verfahrensfehler im Abtreibungsprozeß?

Memmingen (dpa) - Im Prozeß gegen den Memminger Frauenarzt Theissen wurden Anwaltskreisen zufolge offenbar Verfahrensfehler gemacht. Nach Einsicht in die schriftliche Urteilsverkündung verlautete, Theissen sei wegen illegaler Abtreibung in 20 Fällen verurteilt worden, die bereits verjährt gewesen seien. Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums wollte sich dazu mit Hinweis auf die Revision beim BGH nicht äußern.

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