■ Verfahren um Parteiverrat eingestellt: Hessens Innenminister kommt billig davon
Gießen (AP) – Gegen Zahlung einer Geldbuße von 8.000 Mark hat die Staatsanwaltschaft Gießen das Ermittlungsverfahren gegen den hessischen Innenminister Volker Bouffier eingestellt. Bouffier war vorgeworfen worden, in seiner Tätigkeit als Anwalt die Interessen eines Mandanten verraten zu haben. Der CDU-Politiker, der in der vergangenen Woche von der Opposition zum Rücktritt aufgefordert worden war, bleibt im Amt.
Bouffier hatte in einem Scheidungsverfahren zunächst den Mann beraten und später das Mandat der Frau übernommen. Dies ist zwar nicht zulässig, fand die Staatsanwaltschaft. Bouffier habe aber nur geringe Schuld auf sich geladen. Auch die Ermittlungen wegen Beihilfe zum Betrug wurde eingestellt. Bouffier war vorgeworfen worden, er habe für seine Mandantin Prozesskostenhilfe beantragt, obwohl die Frau über Vermögen verfügte.
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