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Verfahren um Fische versenkt

■ Ermittlungsverfahren gegen vier Journalisten eingestellt, denen vorgeworfen worden war, in der Folge des Fischsterbens in der Saar aus amtlichen Schriftstücken zitiert zu haben

Saarbrücken (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat die Ermittlungsverfahren wegen des „Verdachts der Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke eines Strafverfahrens“ gegen vier saarländische Journalisten eingestellt. Wie die Justizpressestelle am Dienstag mitteilte, erfolgte die Einstellung der Verfahren „mit richterlicher Zustimmung wegen geringen Verschuldens gemäß ... Strafprozeßordnung“. Den vier Journalisten vom Saarländischen Rundfunk und der Saarbrücker Zeitung war vorgeworfen worden, bei ihrer Berichterstattung über die Ermittlungen zur Ursache des großen Fischsterbens in der Saar im Jahr 1986 aus einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten wörtlich zitiert zu haben (siehe taz vom 24. Oktober 1987). Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Verstoß gegen den Paragraphen353d des Strafgesetzbuches, der die Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke eines Strafverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr bedroht. Die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten begründete die Staatsanwaltschaft Saarbrücken unter anderem damit, daß „die Autoren bei der Abfassung und Veröffentlichung ihrer Beiträge und die verantwortlichen Redakteure über die Strafbarkeit des Verhaltens im Unklaren waren“.

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