■ Verfahren „auf Bewährung“ eingestellt: Keine Klage gegen Irmgard Möller
Hamburg (taz) – Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Irmgard Möller eingestellt. Der einzigen Überlebenden der „Stammheimer Todesnacht“ war vorgeworfen worden, den „Staat verunglimpft“ zu haben. Sie hatte in zwei Interviews behauptet, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe seien 1977 im Stammheimer Knast ermordet worden. Zudem wurde gegen die ehemalige RAF-Gefangene wegen der „Billigung einer Straftat“ ermittelt, da sie erklärt hatte, die Ermordung von Hanns Martin Schleyer sei „kein Fehler“ gewesen. Obwohl Möllers Äußerungen für Staatsanwalt Bernd Mauruschat die ihr zur Last gelegten Straftatbestände zweifellos erfüllen, sieht die Behörde aufgrund „der persönlichen Situation“ Möllers von einer Anklageerhebung ab. Eine Einstellung auf Bewährung. Gegenüber Möllers Anwalt äußerte Mauruschat „die Erwartung“, daß die Beschuldigte „künftig keine gleichgelagerten Straftaten mehr begeht“. Marco Carini
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