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Verena Beckers Aussage über Buback-Mord„Ich war nicht dabei“

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat im Buback-Prozess erstmals ausgesagt. Sie sei zur Zeit des Anschlags im Ausland gewesen. Die Diskussion jedoch habe sie mitbekommen.

Wollte nicht mehr schweigen: Verena Becker mit ihrem Verteidiger. Bild: dpa

STUTTGART dapd | Die Ex RAF-Terroristin Verena Becker hat vor Gericht eine Mitwirkung an dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 35 Jahren bestritten. Die 59-Jährige sagte am Montag im Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, „an einer konkreten Anschlagsvorbereitung war ich nie beteiligt“.

„Ich war bis zu meiner Verhaftung im Mai 1977 nie in Karlsruhe gewesen“, sagte Becker. Sie sei auch nicht an der Planung des Attentats beteiligt gewesen. Zur Zeit des Attentats habe sie sich „im Nahen Osten“ aufgehalten. Von dort sei sie erst am Tag nach dem Attentat nach Europa zurückgekehrt.

Die Angeklagte führt an, sie sei am Tag des Anschlags, dem 7. April 1977, nicht in Deutschland gewesen. An den Nebenkläger Michael Buback, den Sohn des Ermordeten, gewandt sagte sie: „Wer Ihren Vater getötet hat, diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Denn ich war nicht dabei.“

In dem seit anderthalb Jahren laufenden Prozess hat Becker bislang geschwiegen. Die Angeklagte begründete ihre Aussage damit, dass gegen sie mehrere falsche Beschuldigungen erhoben worden seien, die sie nicht habe stehen lassen können. „Ohne falsche Behauptungen wäre eine Anklageerhebung nicht möglich gewesen“, sagte sie.

Nie mit der Waffe geschossen

Zu dem Umstand, dass bei ihrer Festnahme im Mai 1977 die bei dem Mordanschlag auf Buback benutzte Tatwaffe sichergestellt wurde, sagte die Angeklagte, mit dieser Waffe habe sie nie geschossen. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, an der Ermordung von Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Sie soll maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben.

Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizwachtmeister Georg Wurster hatten mit dem Dienstwagen an einer Ampel gestoppt, als ein Motorrad mit zwei Personen heranfuhr. Die Todesschüsse wurden vom Soziussitz der Suzuki abgefeuert. Wegen Attentats wurden bisher die RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts verurteilt – allerdings lediglich als „Mittäter“. Ihre genauen Tatbeiträge wurden nie völlig geklärt.

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2 Kommentare

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  • R
    reblek

    "Wegen Attentats wurden bisher die RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts verurteilt..." - Da bei dapd daran ein Mangel zu bestehen scheint, sei "des" für "Attentats" nachgereicht.

  • H
    heinzl

    Warum hat Frau Becker diese ungemein aufhellenden Bemerkungen nicht früher machen können? Die Verbitterung, die Verbohrtheit und das Fehlen von Mitgefühl in ihren Ausagen lassen für mich nur einen Schluss zu: sie ist genug gestraft.