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Vereinigungskrimi

■ Vizedirektor der Reichsbahn wegen Untreue zu zwei Jahre auf Bewährung verurteilt

Berlin. Der stellvertretende Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn, Hanns Mauthner (57), wurde vor dem Berliner Landgericht wegen Veruntreuung von 3,6 Millionen DDR-Mark zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ein 40jähriger Mitangeklagter Diplomvolkswirt erhielt zwei Jahre und neun Monate wegen Anstiftung zu der Tat. Das Gericht ging davon aus, daß der Volkswirt als Berater der Bundesbahn im Zusammenhang mit dem Verkauf von 200 Eisenbahnzügen für 120 Millionen Mark zu Unrecht eine Provision von 3,6 Millionen Mark forderte. In diesem ersten Verfahren um die „Regierungskriminalität“ nach der Wende hielt der vorsitzende Richter Friedrich-Karl Föhrig den Angeklagten vor, daß sie die „unübersichtliche politische und wirtschaftliche Situation“ im vergangenen Frühsommer ausgenutzt hatten. Die Angeklagten, die das illegale Geldgeschäft im wesentlichen bestritten hatten, sind der Urteilsbegründung nach anhand einer Kette von Indizien als überführt zu betrachten.

Der Volkswirt war Mauthner als Berater einer Tochtergesellschaft der Bundesbahn vorgestellt worden. Mauthner war seinen Angaben nach zunächst davon ausgegangen, daß bei dem Verkauf der Eisenbahnzüge über Vermittlung des Volkswirts unentgeltlich „brüderliche Hilfe“ vom Westen angeboten wurde. Als Indiz für das illegale Provisionsgeschäft werteten die Richter auch, daß Mauthner bei der Einweisung des neuen Reichsbahndirektors derartige Zahlungen nicht erwähnte. Der Verdacht gegen die Angeklagten begründete sich auf einen Brief, in dem Mauthner nach der Überweisung der 3,6Millionen Mark an den Volkswirt von ihm eine Kreditkarte zugesagt worden war, mit der er bis zu einem Betrag von 600.000 Mark verfügungsberechtigt war. dpa

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