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Verdächtig beweislos

■ Strafbefehl gegen „Panorama“-Chef

Saarbrücken/Hamburg (AP/ taz) – Der Chefredakteur des NDR-Magazins „Panorama“, Joachim Wagner, soll wegen übler Nachrede und Verleumdung des saarländischen Ministerpräsidenten Lafontaine 48.000 Mark Geldstrafe zahlen. Das Hamburger Amtsgericht hat am Dienstag einen entsprechenden Strafbefehl gegen Wagner verhängt.

Hintergrund für das Verfahren ist eine Vorabmeldung des NDR über einen für den 15. Februar 1993 geplanten „Panorama“-Beitrag über die sogenannte „Rotlichtaffäre“. „Panorama“ hatte darin Lafontaine verdächtigt, als Saarbrücker Oberbürgermeister der Unterwelt Tips über bevorstehende Razzien gegeben zu haben, und der Saarbrücker Staatsanwaltschaft vorgeworfen, gegen Lafontaine nicht wegen Strafvereitelung ermittelt zu haben. Das Landgericht Hamburg unterband seinerzeit die Ausstrahlung des Magazinbeitrags mit einer einstweiligen Verfügung. Nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht handelte es sich bei den Vorwürfen gegen Lafontaine um nicht erweisbare Tatsachenbehauptungen, die geeignet waren, den saarländischen Ministerpräsidenten verächtlich zu machen.

„Panoroma“-Chef Joachim Wagner hat gegen den Strafantrag mittlerweile Einspruch erhoben. Bei dem Beitrag habe es sich lediglich um eine sogenannte „Verdachtsberichterstattung“ gehandelt, erklärte Wagner gegenüber der taz. „Wieviel Faktenvoraussetzungen müssen künftig eigentlich beigebracht werden, um eine Vermutung zu äußern?“ fragt sich der Beklagte auch im Hinblick auf die geplante Verschärfung des saarländischen Presserechts. Wagner kündigte an, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits nötigenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

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