Verdacht auf Veruntreuung: Kein Verfahren gegen Lagarde
IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorerst nicht wegen Veruntreuung von Staatsgeldern angeklagt. Die Indizien reichten dem Gericht nicht für ein Verfahren.
PARIS dpa | Gegen IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorerst kein Anklageverfahren wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel eingeleitet. Die 57-Jährige konnte den französischen Gerichtshof der Republik am Freitagabend nach zweitägiger Vernehmung als „verdächtige Zeugin“ verlassen. Damit liegen Indizien für die Beteiligung an einer Straftat vor, die aber nicht für ein Anklageverfahren ausreichen.
Über den Verlauf der Vernehmung machten die Ermittler zunächst keine Angaben. Lagarde sagte Journalisten nach der Anhörung, der neue Status sei keine Überraschung für sie. Sie habe stets im Interesse des Staates und in Übereinstimmung mit den Gesetzen gehandelt.
Hintergrund der Ermittlungen ist eine aus der Staatskasse finanzierte Entschädigungszahlung von rund 400 Millionen Euro an den Geschäftsmann Bernard Tapie. Lagarde hatte sie in ihrer Zeit als französische Wirtschaftsministerin zwischen 2007 und 2011 ermöglicht, um einen jahrelangen Streit beizulegen. Tapie hatte sich von der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais beim Verkauf seiner Anteile am deutschen Sportartikelhersteller Adidas geprellt gesehen und deswegen geklagt.
Nach Ansicht der Ermittler hätte Lagarde das Schiedsgerichtsverfahren mit abschließender Entschädigungszahlung nicht zulassen dürfen. Zudem soll die Ministerin entgegen der Empfehlungen von Experten keinen Einspruch gegen das Urteil eingelegt haben.
Für den IWF sagte Sprecher Gerry Rice in einer ersten Reaktion in Washington, der Exekutivrat habe sich mehrfach mit der Angelegenheit befasst und sein Vertrauen in Lagardes Fähigkeit ausgedrückt, weiter ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können. Der Exekutivrat werde in den kommenden Tagen erneut informiert werden.
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