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Ver­brau­cher­schutz geht gegen Meta vor

Gericht soll Facebook-Mutterkonzern verbieten, Nutzerdaten zum Training von KI zu verwenden

Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Facebook-Konzern Meta um die Verwendung von Nutzerdaten für ein Training der KI-Software Meta AI geht jetzt vor Gericht. Die Verbraucherzentrale NRW teilte mit, sie habe beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt. Die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus Instagram und Facebook für das KI-Training solle im Eilverfahren gestoppt werden, hieß es. Vor einer Woche hatten die Verbraucherschützer Meta bereits abgemahnt.

Meta weist die Vorwürfe zurück. Der Ansatz entspreche den Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutz­ausschuss vorgegeben wurden, „und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa“, erklärte ein Sprecher. Meta habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert. Laut Meta sind solche Trainings in der Branche üblich.

Die Verbraucherzentrale NRW hält das Vorgehen für nicht rechtens und sieht einen Verstoß ­gegen europäisches Datenschutzrecht. (dpa)

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