Verbraucherschutz beanstandet Produkte: Wenn‘s im Lederhandschuh juckt

Schmuck, Leder und Honig: Viele Produkte und Lebensmittel entsprachen im vergangenen Jahr nicht den vorgegebenen Standards.

Lederhandschuhe hängen an Ketten von einer Decke

Besonders schädlich ist das sechswertige Chrom, das beim Gerben von Leder entstehen kann. Foto: imago/Jochen Track

BERLIN taz | Die Qualität vieler Produkte lässt zu wünschen übrig. 12 Prozent der 382.000 im Jahr 2014 getesteten Lebensmittel- und Bedarfsgüterproben hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beanstandet, wie es am Montag mitteilte. Die Hälfte aller mangelhaften Proben verstieß gegen Kennzeichnungspflichten, etwa 20 Prozent wiesen mikrobiologische Verunreinigungen auf.

Auch bei einem Viertel der 540.000 kontrollierten Betriebe stellte das Amt Verstöße fest. In den meisten Fällen ging es um die Betriebshygiene oder die Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Besonders im Fokus standen im vergangenen Jahr nickelhaltige Schmuckstücke und Piercings. Jeder sechste getestete Stecker überschritt den zulässigen Grenzwert. Reagiert Nickel mit dem Schweiß der Haut, kann es Allergien auslösen. Rötungen und Juckreize sind die Folge. Im Vergleich zur letzten Untersuchung im Jahr 2008 gab es keine Verbesserungen. „Das ist nicht hinnehmbar“, sagte Bundesamtschef Helmut Tschiersky. „Hersteller und Importeure müssen dafür sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden.“

Auch für Lederprodukte zieht das Bundesamt keine gute Bilanz. Besonders schädlich ist das sechswertige Chrom, das beim Gerben entstehen kann. Es kann entzündliche Hautreaktionen wie Schwellungen, Blasen, juckende rote Stellen und Abschuppungen hervorrufen. Im Vergleich zur letzten Überprüfung im Jahr 2009 sanken die Werte zwar; jedoch überschritten noch 16 Prozent der knapp 400 Proben den Grenzwert. „Besonders stark betroffen sind Handschuhe und Fingerlinge“, sagte Tschiersky. „Auch hier müssen die Hersteller endlich Verantwortung übernehmen.“

Imker schulen

Im Bereich der Lebensmittel interessierte sich das Verbraucherschutzamt besonders für Honig. Dort waren vor einigen Jahren Pyrrolizidinalkaloide festgestellt worden. Pflanzen wie das Jakobskreuzkraut bilden solche Stoffe aus, um sich gegen Fressfeinde zu schützen. Fliegen Bienen diese Pflanzen an, landen die Alkaloide auch im Honig. Sie können Leberschäden verursachen; bis jetzt existieren allerdings keine gesetzlichen Grenzwerte dafür.

Bei 10 Prozent der Proben wurden erhöhte Werte festgestellt – in Honig aus Übersee mehr als in europäischem Honig. „Wir sprechen aber keine Warnung vor dem Verzehr aus“, sagte Michael Kühne, Vorsitzender der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz. Viel wichtiger sei die Schulung von Imkern, um die Werte gering zu halten.

Zudem wies das Amt Rückstände von Antibiotika in Fisch aus Aquakulturen außerhalb der EU-Länder und in Geflügelfleisch nach.

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