■ Telegramm: Verbot der NPD-Demonstration bestätigt
Leipzig (AFP) – Das Verbot der von der NPD für den 1. Mai in Leipzig geplanten Demonstration bleibt bestehen. Das Verwaltsgericht Leipzig lehnte gestern einen NPD-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Das Versammlungsverbot sei nach der bisherigen Prüfung rechtmäßig, sagte ein Gerichtssprecher. Im Falle einer Genehmigung der Veranstaltung müsse mit einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung gerechnet werden. Über eine mögliche Beschwerde der NPD muß das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheiden. Die Stadt Leipzig hatte die Demonstration der NPD verboten, weil an diesem Tag auch die 1.-Mai-Demonstration des DGB stattfindet. Auch eine als Kundgebung geplante Gegendemonstration der PDS wurde nicht genehmigt.
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