Verbindungsdaten als Fahndungsinstrument: Der letzte Anruf vor dem Mord
Eine unveröffentlichte Studie belegt: Die Polizei nutzt zur Fahndung immer häufiger die bei den Providern registrierten Verbindungsdaten der Kunden.
Die Verbindungsdaten der Telekommunikation helfen der Polizei auf unterschiedliche Weise. Meist werden dabei Vorgänge in der Vergangenheit rekonstruiert.
Klassisch ist die Überprüfung der angerufenen Telefonnummern. So können die Ermittler feststellen, wer zu einer bestimmten Zeit kontaktiert wurde oder - bei monatelanger Auswertung - wer wen wie gut kennt.
Überprüft werden dabei meist die Telefone des Verdächtigen und seines Umfelds, oft aber auch der Anschluss des Opfers einer Straftat. Häufig dient die Analyse der Daten dazu, anschließend bei den identifizierten Gesprächspartnern das Telefon abzuhören oder die Wohnung zu durchsuchen.
Weil für Abrechnungszwecke nur die abgehenden Anrufe relevant sind, ist die Frage, welche Anrufe ein Verdächtiger erhalten hat, bisher nicht so leicht zu beantworten. Hier müssen die Telefonfirmen eine Zielwahlsuche durchführen. Dann müssen alle Provider alle Telefonanschlüsse darauf überprüfen, ob von dort aus im fraglichen Zeitraum das Telefon des Verdächtigen angerufen wurde.
Der Münsteraner Professor Jürgen Welp kritisierte, dass damit die Daten aller Telefonbesitzer einer permanenten Kontrolle unterlägen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 jedoch entschieden, dass hier noch kein Eingriff in Grundrechte vorliegt, weil der Zugriff auf die Daten nur flüchtig ist. Die Zielwahlsuche ist seit Jahresbeginn auch nicht mehr erforderlich, weil die Telefonfirmen jetzt auch die eingehenden Anrufe pro Anschluss speichern müssen.
In 68 Prozent der Fälle sind dem Max-Planck-Institut zufolge Mobiltelefone von der Abfrage betroffen. Hier sind noch weitere Ermittlungsansätze möglich. Bei der Funkzellenabfrage kann festgestellt werden, wer in einer bestimmten Region zu einer bestimmten Zeit mit dem Handy telefoniert hat. So will die Polizei etwa herausfinden, ob vor einem Überfall Komplizen sich per Mobilfunk verständigt haben.
Meist wird bei einer Funkzellenanalyse nur ein Zeitraum von wenigen Stunden untersucht. Im Schnitt werden dabei 111 Personen identifiziert, die dann von der Polizei näher überprüft werden. Pro Jahr kommen so rund 2 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal in eine Funkzellenabfrage, schätzen die MPI-Forscher.
Während die Funkzellenanalyse versucht, unbekannte Täter zu identifizieren, kann mit der Standortabfrage ermittelt werden, wo sich eine bekannte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt befand, falls sie dort mit dem Handy telefonierte oder simste.
Umstritten ist, ob auch die IP-Adressen, die beim Einwählen ins Internet vergeben werden, zu den Verkehrsdaten gehören. Die Freiburger Kriminologen haben sie nur gelegentlich erwähnt, aber mit durchaus erstaunlichen Ergebnissen. So wurden allein bei der T-Com im Jahr 2004 rund 6.300-mal IP-Adressen angefordert, im Folgejahr gab es schon 75.000 Anfragen. Meist geht es dabei um Betrugsfälle, Urheberrechtsverletzungen und Kinderpornografie. Aktuellere Daten lagen dem MPI leider nicht vor. CHRISTIAN RATH
Die Polizei nutzt Telefonverbindungsdaten immer häufiger für Fahndungszwecke. Dies ergibt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht. Von 2000 bis 2005 hat sich die Nutzung dieser Fahndungsmethode verachtfacht. Rund 40.000 Mal forderte die Polizei im Jahr 2005 bei den Telefonfirmen Verbindungsdaten von Kunden an, haben die MPI-Forscher hochgerechnet.
Die Verbindungsdaten (V-Daten) betreffen nicht den Inhalt der Kommunikation, sondern die Umstände: wer hat mit wem wie lange telefoniert. Bei Mobiltelefonen kommt noch der Ort des Telefonats hinzu, das heißt: in welcher Funkzelle war das Handy registriert.
Auf solche Daten darf die Polizei schon seit Jahrzehnten zugreifen. Wirklich relevant wurde die Befugnis aber erst mit der Einführung digitaler Telefonnetze, denn jetzt sind die Verbindungsdaten auch nach Ende des Anrufs noch speicher- und damit nutzbar. Zu Abrechnungszwecken wurden bislang die abgehenden Anrufe rund 80 Tage gespeichert.
Seit Jahresanfang müssen die Anrufe sogar viel länger, nämlich sechs Monate, gespeichert werden. Außerdem erfasst diese Vorratsdatenspeicherung auch viele Daten, die bisher nicht erfasst wurden, zum Beispiel die eingehenden Anrufe. Die Polizei kann also bei Bedarf länger auf mehr Daten zugreifen.
Dass und wie häufig die Polizei mit diesen Daten arbeitet, ist vielen nicht bekannt. Auch der Politik war diese Fahndungsmethode etwas rätselhaft, die Befugnis wurde der Polizei deshalb ab 1994 nur noch für jeweils drei Jahre gewährt. Im letzten November wurde die letzte Befristung aufgehoben.
Erstmals beschreibt nun das MPI-Gutachten ausführlich, wie oft und in welchen Fällen die Polizei mit V-Daten arbeitet. Ausgewertet wurden dabei eine repräsentative Stichprobe von 467 Verfahrensakten sowie zahlreiche Experteninterviews mit Juristen, Polizisten, Datenschützern und Mitarbeitern von Telefonfirmen.
Deutlich wurde dabei, dass die Polizei die V-Daten-Abfrage nicht als letztes Mittel nutzt, sondern oft die Ermittlungen damit beginnt. Wenn etwa ein Toter aufgefunden wird, kann die Polizei feststellen, mit wem der Ermordete zuletzt telefoniert und sich eventuell verabredet hat. Wenn sich ein Betrüger bei alten vergesslichen Damen als der lang verschollene Enkel ausgibt, um von ihnen Geld zu ergaunern, kann festgestellt werden, von welchem Anschluss aus die erste Kontaktaufnahme erfolgte.
Bei längerer Auswertung der V-Daten können auch ganze Netzwerke ("wer kennt wen") ausgekundschaftet werden, was vor allem bei Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität oder bei Terrorgruppen interessant ist.
Die Forscher um MPI-Direktor Hans-Jörg Albrecht kommen zu dem Ergebnis, dass die V-Daten-Abfrage besser als andere Methoden geeignet ist, "Beziehungen zu identifizieren", dass sie deshalb aber auch ein "hohes Überwachungspotenzial" mit sich bringt.
Für Wirbel sorgte bisher vor allem ein Ergebnis der Studie, das im vergangenen Jahr durchgesickert war. Nur in 2 Prozent der Fälle konnten Anfragen der Polizei nicht beantwortet werden, weil die Daten bei den Telefonfirmen schon gelöscht waren. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung schlossen daraus, dass die verlängerte und zwangsweise Speicherung der Daten überflüssig und damit unverhältnismäßig ist.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Die MPI-Forscher weisen darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft ja weiß, wie lange Daten vorhanden sind, und deshalb keine weitergehenden Anträge stellt. Außerdem waren im untersuchten Zeitraum (bis 2005) Telefon-Flatrates noch nicht so weit verbreitet wie heute. Vor allem diese Entwicklung macht aus Sicht der Polizei die Zwangsspeicherung von V-Daten notwendig, weil zu Abrechnungszwecken keine Daten mehr gespeichert werden müssen.
Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht die MPI-Studie erhalten und wertet sie aus. Sie wird demnächst eine Rolle spielen, wenn über den Eilantrag von 30.000 Bürgern entschieden wird, die fordern, die Vorratsdatenspeicherung sofort auszusetzen. Mit einem Beschluss wird in Karlsruhe im März oder April gerechnet.
Der MPI-Erfahrungsbericht war vom Bundesjustizministerium (BMJ) in Auftrag gegeben worden. Als der Bundestag im November die Entfristung der V-Daten-Abfrage und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschloss, lag das Gutachten zwar schon vor, wurde vom BMJ aber unter Verschluss gehalten. Begründung: Das Gutachten habe noch Mängel gehabt. Die Abgeordneten stimmten deshalb ohne Kenntnis des von ihnen im Jahr 2004 selbst verlangten Erfahrungsberichts ab. Gestört hat das nur die Opposition aus Grünen, Linken und FDP.
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