■ Verbilligter Rückkauf teilweise unzulässig: EU-Kommission tadelt Ost-Flächenprogramm
Brüssel/Berlin (dpa) – Die EU-Kommission hat gestern Teile des Flächenerwerbsprogramms für enteignete Agrar- und Forstflächen in Ostdeutschland für unzulässig erklärt. Dabei geht es um den Verkauf von Flächen an Interessenten ohne frühere Ansprüche, teilte die Brüsseler Behörde mit. Diese Neueinrichter hätten keine Nachteile durch Enteignungen gehabt. Deshalb seien verbilligte Landverkäufe an sie unerlaubte Staatsbeihilfen. Gegen den günstigen Verkauf an Alteigentümer, die Wiedereinrichter, sei dagegen nichts einzuwenden, da der verbilligte Erwerb eine Kompensation für erlittene Nachteile darstelle. Die EU-Kommission hatte im März ein Prüfverfahren gegen das Flächenerwerbsprogramm in Ostdeutschland eröffnet. Dabei sollen vorrangig Enteignete günstig ihr früheres Eigentum erwerben können. Das Programm sieht allerdings vor, daß auch Interessenten ohne Ansprüche Flächen preisgünstig erwerben können.
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