: Vater, Vater, Adoptivkind
Der Bundestag hat beschlossen: Schwule und Lesben dürfen jetzt auch rechtlich die Eltern ihrer Stiefkinder sein. Damit willRot-Grün Kindern in Homo-Partnerschaften den Alltag erleichtern. FDP stimmt zu, Union findet die Novelle „nicht akzeptabel“
VON JAN FEDDERSEN
Es ist eines der wenigen Themen, das die Union eint: das Nein zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften. Gestern, bei den Beratungen zur Novelle des erst 2002 vom Karlsruher Verfassungsgericht mit grünem Licht versehenen Lebenspartnerschaftsgesetzes, wurde dies wieder deutlich. Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab nannte die abzustimmenden Neuregelungen „absolut nicht akzeptabel“.
Dabei ging es weniger um Grundsätzliches als um Pragmatisches. Hauptstreitpunkt war die Stiefkindadoption. Für die Union ein Passus, der der Kinderschänderei Tür und Tor öffnet. Tatsächlich beabsichtigte der rot-grüne Gesetzgeber nur die praktische Verbesserung der Situation von Kindern in Homopartnerschaften – in jeder sechsten von ihnen leben Kinder.
Meist sind sie aus anonymen Fremdinseminationen (in Israel, den Niederlanden) hervorgegangen. Obwohl beide Frauen das Kind wollten, gilt nur die Gebärende als Elternteil – anders als in heterosexuellen Fällen, wo der Mann auch Elternteil werden kann. Rot-Grün setzt nun durch, dass die Co-Mutter das Kind adoptieren kann, ohne dass die biologische Mutter auf es verzichten muss. Stammt das Kind aus einer früheren Heterobeziehung, hängt die Adoption von der Zustimmung des leiblichen Vaters oder der leiblichen Mutter ab.
Sowohl Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) als auch Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, argumentierten, dass dies dem Kindeswohl diene. Die Union meinte lediglich, dass Kinder homosexueller Eltern in der Schule oder im Sportverein gehänselt werden könnten. Beck entgegnete, dass sich die Situation entspannt habe. Die Union sei überdies mit ihrer Stimmungsmache mitverantwortlich für ein Klima, das Lästereien begünstige.
Ähnlich pragmatisch änderte die Bundestagsmehrheit auch das Erbrecht, das schwule oder lesbische Paare benachteiligte. Und bei der Hinterbliebenenversorgung gilt nun: Auch Homowitwen und -witwer können einen Teil der Rente des Partners, der Partnerin beanspruchen.
Offen blieben fast alle Fragen des Beamten- und Steuerrechts. Sie müssten vom Bundesrat gebilligt werden – in der Länderkammer jedoch hält die in dieser Frage kompromisslose Union die Mehrheit. Die FDP, überraschend, stimmte der Novelle zu – von ihr hängt ab, ob die Länderkammer im kommenden Jahr auch das Ergänzungsgesetz passieren lässt. Die Liberalen sind in Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg Teil einer christliberalen Koalition. Die neuen Regelungen werden vermutlich Ende November vom Bundesrat abgelehnt werden. Die Kanzlermehrheit im Bundestag wird dies zurückweisen. Sie können deshalb Januar in Kraft treten.